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Räumung, Kahlschlag, Rodung

Ste­fan Burch (Gemein­de­rat EVP, Revier­förs­ter Wetzikon-Hinwil) äus­sert sich zum ZO Bei­trag v. 21. April "irri­tiert wegen inten­si­ver Wald­be­wirt­schaf­tung"

Immer wie­der stelle ich fest wie gut jede/r Schwei­zer Bürger/in das Wort Nach­hal­tig­keit kennt und des­sen Bedeu­tung für eigene Belange nutzt. Die Nach­hal­tig­keit kommt ursprüng­lich aus der Wald­wirt­schaft und beschreibt das Prin­zip wonach nicht mehr Holz gefällt wer­den darf, als jeweils nach­wach­sen kann. Auch heute ist die Nach­hal­tig­keit in der Schwei­zer Wald­wirt­schaft ein Grund­ge­bot und wird erfüllt. Das Lan­des­forst­in­ven­tar weist im Mit­tel­land einen Vor­rat von 400m³/ha Holz aus – dies ist im euro­päi­schen Ver­gleich ein Rekord­hoch. Wenn wir attrak­tive Wäl­der wol­len, dann müs­sen wir sie nut­zen. Zur Nut­zung haben wir einige Mit­tel: Die Räu­mung beschreibt eine klein­flä­chige Abhol­zung wel­che den Wald­bo­den frei­legt. Der Kahl­schlag ist eine gross­flä­chige Ent­fer­nung vom Wald­be­stand und ver­dient der Aus­druck wenn weni­ger als 30% Ver­jün­gung den Wald­bo­den bedeckt. Kahl­schläge von bis zu 70ha sind in Kanada erlaubt und das Holz wird als FSC-zertifiziert ver­kauft. Die Rodung ist keine Bewirt­schaf­tungs­form. Der Aus­druck beschreibt nach schwei­ze­ri­schem Wald­ge­setz die dau­ernde oder vor­über­ge­hende Zweck­ent­frem­dung von Wald­bo­den. Wird Wald­bo­den durch Bau­vor­ha­ben zweck­ent­frem­det so besteht eine Ersatz­auf­fors­tungs­pflicht an einem ande­ren Ort. Um die Wel­len im Was­ser­glas nicht noch höher schla­gen zu las­sen rate ich an Gemein­de­rat Urs Gut zwei Dinge: 1. Ansprech­part­ner in Sache Wald­be­wirt­schaf­tung ist der Förs­ter – spre­chen Sie mit Ihm und nicht mit den Leu­ten und dem Stadt­rat. Ich ver­si­chere Ihnen Sie hät­ten die Ant­wort auf Ihre Fra­gen schnel­ler und kom­pe­ten­ter und wür­den büro­kra­ti­schen Auf­wand gering hal­ten. 2. Bevor das Wort Rodung ver­wen­det wird sollte man sich über des­sen Bedeu­tung im Kla­ren sein.

 

Ste­fan Burch, Wet­zi­kon